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Dies ist ein
Projekt der COCOM21 LTD. (nachfolgend C21 genannt)
Präambel
Das Webmasterprogramm bietet Partnern die Möglichkeit für C21 (präsent unter
unterschiedlichen Domainnamen), als Werbeträger zu fungieren. Der Partner
erhält Geldzahlungen, wenn aufgrund der Werbung auf der Website von
C21 eine Dienstleistung bestellt wird. Die
Bezahlung des Partners erfolgt durch C21.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Mit der Anmeldung bestätigt der Partner, dass er die AGB -
Allgemeine Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diese
vollständig und uneingeschränkt akzeptiert.
(2) Die AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von C21 gelten
ausschließlich, es sei denn, C21
hat sich ausdrücklich mit abweichenden Regelungen einverstanden erklärt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, unabhängig in welchem
Land die Benutzung
erfolgt.
(4) Diese Vereinbarung
begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein
Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertreter-Vertrag zwischen den
Parteien.
(5) Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen
Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote
anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Partners durch die Annahme von
C21 zustande.
(2) Minderjährige sind von der Teilnahme am C21-Partnerprogramm
ausgeschlossen
§ 3 Anmeldung
(1) Jeder Partner hat sich bei C21 durch eine Anmeldung zu
registrieren. Der Partner hat C21 bei Änderungen dieser Angaben
unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen C21
zur sofortigen Kündigung.
§ 4 Webmasterprogramme / Angebote
(1) Die Teilnahme am C21-Partnerprogramm ist
kostenfrei.
(2)
C21 ermöglicht dem Partner die Teilnahme an:
-
PAY-PER-SALE
(PPS): Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner Website
erwirbt der Partner durch die Vermittlung des Verkaufs einer
Dienstleistung von C21 Anspruch auf Zahlung einer Provision.
-
MULTI-LEVEL-MARKETING
(MLM): Werden vom Partner weitere Partner für das
Webmasterprogramm von C21 geworben, erwirbt der werbende
Partner einen prozentualen Anspruch an den Vergütungen und Provision
des geworbenen Partners.
(3) Die
zur Teilnahme an einem Webmasterprogramm erforderlichen HTML-Codes sowie
das notwendige Werbematerial stellt C21 dem Partner zur
Verfügung. Änderungen an diesen HTML-Codes dürfen nur nach Absprache
mit C21 durchgeführt werden.
(4) C21 stellt dem Partner Echtzeitstatistiken, den aktuellen
Kontostand, vorhandene MLM-Ebenen und die
Benutzerdaten zur Verfügung. C21 erlaubt dem Partner durch
Zugriff auf seinen Server, diese Daten abzurufen. Eine Zusendung dieser
Informationen an den Partner erfolgt nicht.
§ 5 Regeln für das Webmasterprogramm
(1)
C21 bearbeitet die Bewerbung zur Teilnahme des Partners an dem
Webmasterprogramm. Entscheidet sich C21 den Partner für das
Webmasterprogramm zuzulassen bzw. ihn abzulehnen, wird dies dem Partner
via E-Mail mitgeteilt.
(2)
C21 ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Partners für
das Webmasterprogramm ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch
gegen C21 seitens des Partners entsteht
hierdurch nicht.
(3)
Der Partner kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner
Website einen Hyperlink in
Form eines Werbebanners oder Textlinks auf die Website von C21
setzen. Auf die Art und die Platzierung dieses Links kann C21 nur
durch besondere Vereinbarung direkt mit dem Partner Einfluss nehmen.
(4)
Dem Partner ist bekannt, dass C21 jederzeit die Möglichkeit hat,
der Verwendung des Hyperlinks zur Website von C21 zu widersprechen.
In diesem Fall wird die Kündigung der Vertragsbeziehung zwischen C21 und dem Partner ausgesprochen.
C21 wird diese Kündigung dem Partner mitteilen. Das
Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und C21 erlischt
dadurch. Der Partner erhält ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen
und Provisionen mehr seitens C21.
§ 6 Abrechnungsgrundlagen / Vergütung
Provisionen für das PAY-PER-SALE (PPS) Programm:
(1)
Vermittelte Transaktionen werden durch ein Cookie und durch die IP-Adresse
(falls Cookie nicht zulässig) erfasst und im
Onlinesystem protokolliert. Sales werden erst nach Freigabe durch
C21
verprovisioniert. Eine Freigabe erfolgt nur dann, wenn der
Mitgliedsbeitrag bei C21 ohne Möglichkeit der Rückforderung
eingegangen ist. Kommt ein Kunde von C21 seiner Zahlungsverpflichtung
nicht nach, wird der dementsprechende Sale gelöscht.
(2) C21 bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von falschen, geänderten,
oder auf andere Weise ungültigen Anmeldungen, Provisionsgutschriften im
Onlinesystem bis zu vier Wochen nach Freigabe zu korrigieren bzw.
komplett zu stornieren.
(3)
Gegenüber neu akzeptierten Partnern ist eine Verringerung der Provision
erstmals 30 Tage nach Beginn des Vertrages zulässig und wirksam. Dies
gilt auch für den Fall, das vor Ablauf der 30 Tage die Provision der
Partner generell gesenkt worden ist. C21 informiert den Partner
von der Änderung der Provision durch die Veröffentlichung im
Onlinesystem.
Vergütung für das MULTI-LEVEL-MARKETING (MLM) Programm:
(4)
Unter Berücksichtigung der Abrechnungsgrundlagen für das PAY-PER-SALE
(PPS) Programm wird dem werbenden Partner ein vorgegebener Prozentsatz an
der entstandenen Vergütung/Provision eines geworbenen Webmasters
gutgeschrieben. Entsprechend dem Prinzip des Vertriebsweges
"Multi-Level-Marketing" erhält der werbende Partner eine
prozentuale Beteiligung vom geworbenen Partner. Siehe Skizze:
Partner 0 (werbender Partner)
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|- Partner 1 (von Partner 0 geworben)
|- Partner 2 (von Partner 0 geworben)
|- Partner 3 (von Partner 0 geworben) ...
Nun kommt ein Kunde über die Werbung auf der Seite von Partner 1 und wird
bezahlendes Mitglied. Dann erhält der Partner 1 die
PAY-PER-SALE-(PPS)-Provision. Zusätzlich erhält der Partner 0 die
MULTI-LEVEL-MARKETING-(MLM)-Provision, da dieser ja den Partner 1 geworben
hat.
Abrechnungsmodus:
(5) C21 erststellt monatlich automatisch eine Abrechnung. Die
Auszahlung eines Provisionsguthaben erfolgt zum Ende des
jeweiligen Folgemonats per Überweisung.
(6) Die Auszahlung erfolgt im Falle der deutschen Umsatzsteuerpflicht
des Partners zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Der
Partner ist verpflichtet, C21 über eine Änderung der
Umsatzsteuerpflicht unverzüglich mit einem Nachweis des zuständigen
Finanzamtes zu informieren. Sollte kein Nachweis zum Zeitpunkt der
Abrechnung vorliegen, wird grundsätzlich die Umsatzsteuer einbehalten
und abgeführt, eine nachträgliche Verrechnung ist aus organisatorischen
und technischen Gründen nicht möglich.
(7) Sofern das Monatsguthaben EUR 25,-- nicht überschreitet und sich
nicht aus mindestens zwei Verkäufe zusammen setzt, findet die
Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine
Verzinsung findet nicht statt. Bei vorzeitiger Kündigung des Partners
verfällt das Guthaben zugunsten C21, wenn die zu leistende
Auszahlung EUR 25,-- nicht überschreitet, ansonsten erfolgt die
Auszahlung mit der folgenden Abrechnung.
Zahlungsanspruch:
(8)
Dem Partner steht ein Zahlungsanspruch gemäß der von ihm mit C21 geschlossenen Vereinbarungen gegenüber
C21 zu.
§ 7 Werbematerialien
(1) Dem Partner werden von C21 kostenlose Werbematerialien in Form
von Grafiken, Texten und ggf. Scripten zur Verfügung gestellt.
Diese dürfen ausschließlich für die Bewerbung von dem für diese
Anmeldung geltenden Webprojekt verwendet werden. Die Benutzung der
Werbematerialien auch in abgewandelter Form ist untersagt, sofern sie
nicht zur Bewerbung von C21 Webprojekten dienen.
§ 8 Verfügbarkeit
(1) C21 wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben
um zu gewährleisten, dass das Onlinesystem 24 Stunden am Tag verfügbar
bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche
Wartungsmaßnahmen üblich, oder durch Dritte, nicht mit C21
verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Onlinesystem
gleichwohl ausfallen, wird sich C21 im Rahmen seiner Möglichkeiten
sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen.
(2) C21 ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker,
Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet
nicht verantwortlich.
§ 9 Laufzeit / Kündigung
(1)
Der Vertrag zwischen C21 und dem Partner beginnt, wenn die
Bewerbung des Partners für das Webmasterprogramm von C21 angenommen, und die Zugangsdaten für das Webmasterprogramm dem Partner
mitgeteilt wurden.
(2)
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich,
ohne Angabe des Grundes, gekündigt werden. Die Kündigung wird
nach 3 Arbeitstage wirksam. Ein vorhandenes Guthaben wird, soweit ein Anspruch
darauf besteht, ausgezahlt. Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung
sämtliche Hyperlinks des Webmasterprogramms von seiner Website zu
entfernen.
(3)
Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt,
auch wenn der Partner den jeweiligen Hyperlink nicht von seiner Website
entfernt hat.
§ 10 Pflichten / Verantwortung des Partners
(1)
Der Partner verpflichtet sich seine Einkünfte nach den Gesetzen seines
Landes den jeweiligen Steuerbehörden
zu melden und entsprechend zu versteuern.
(2) Der Partner ist für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung
seiner Webseite selbst verantwortlich. Dies gilt auch für sämtliches
Material, das auf seiner Webseite erscheint.
(3) Der Partner verpflichtet sich, seine Seiteninhalte entsprechend der
gültigen Gesetzgebung des jeweiligen Landes zu gestalten und diese zu
befolgen. Insbesondere garantiert der Partner, dass er keine illegalen
Inhalte wie Kinder- oder Tierpornografie, Propagandamittel oder
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen etc. anbietet. Ebenso ist
die Nettikette zu beachten.
(4) Der Partner stellt sicher, dass das auf seiner Webseite präsentierte
Material keine Nacktaufnahmen von Minderjährigen unter 18 zeigt.
(5) Der Partner stellt ferner sicher, dass das auf seiner Webseite
dargestellte Material keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich z.B.
Urheber- und Warenzeichenrechte, Markenschutzrechte, das allgemeine
Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte) und weder beleidigend oder
verleumderisch noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist.
(6) Insbesondere verpflichtet sich der Partner, die Privatsphäre Dritter
zu beachten, keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine
unerbetene Werbung zu verbreiten (z.B. Spam-Mail, Massen-Popups). Dies
gilt sowohl für das eigene Angebot als auch für Angebote Dritter.
(7) Darüber hinaus wird der Partner sicherstellen, dass auf Grund des
auf seiner
Webseite dargestellten Materials keinerlei Verwechslung oder
Verwechslungsgefahr mit C21 entsteht. Das Impressum muss eindeutig
den Inhaber der Domain entsprechend der Impressumspflicht kennzeichnen.
(8) Bei einem Verstoß ist C21 berechtigt, den Account des
betreffenden Partners sofort zu sperren. Der Partner verliert in diesem
Fall sämtliche Ansprüche auf Auszahlung der Provisionen. C21
behält sich ferner das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten und
Schadenersatz
geltend zu machen.
(9) Der Partner stellt C21 von sämtlichen Ansprüchen Dritter
frei, die diese aus etwaig bestehenden Persönlichkeitsrechten,
Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- und
anderen Immaterialgüterrechten oder allgemein wegen Verletzung des
geltenden Rechts durch den Partner stellen. Die C21 diesbezüglich
entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und
-verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Partners. Außerdem
ist der Partner verpflichtet, bei der Verteidigung gegen solche
Ansprüche C21 durch Abgabe von Erklärungen und Informationen zu
unterstützen.
§ 11 Haftung
(1) C21 haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) C21 schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine
vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von C21. Sofern
C21 fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein
ausgeschlossen.
(3) Soweit sich vorstehend nicht anderes ergibt, ist die Haftung von
C21 (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder
Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des Partners) im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung – gleich aus welchen Rechtsgründen
– ausgeschlossen.
§ 12 Änderungen der AGB
(1)
Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit möglich
und werden unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche angekündigt. Sie
werden allen Beteiligten über das Onlinesystem zugänglich gemacht.
Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch der Ankündigungsfrist,
gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen.
§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) C21 verpflichtet sich, die Bestimmungen allen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl.
gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere
solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1)
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim
Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person
öffentlichen Rechts handelt, Sitz der Gesellschaft.
§ 15 Salvatorische Klausel
(1)
Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der
Rechtssprechung ungültig sein oder werden, bleibt hiervon
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der
unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine
angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien gewollt haben.
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