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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner

Dies ist ein Projekt der COCOM21 LTD. (nachfolgend C21 genannt)

Präambel
Das Webmasterprogramm bietet Partnern die Möglichkeit für C21 (präsent unter unterschiedlichen Domainnamen), als Werbeträger zu fungieren. Der Partner erhält Geldzahlungen, wenn aufgrund der Werbung auf der Website von C21 eine Dienstleistung bestellt wird. Die Bezahlung des Partners erfolgt durch C21.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Mit der Anmeldung bestätigt der Partner, dass er die AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden hat und diese vollständig und uneingeschränkt akzeptiert.
(2) Die AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen von C21 gelten ausschließlich, es sei denn, C21 hat sich ausdrücklich mit abweichenden Regelungen einverstanden erklärt.
(3) Diese Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit, unabhängig in welchem Land die Benutzung erfolgt.
(4) Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertreter-Vertrag zwischen den Parteien.
(5) Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Partners durch die Annahme von C21 zustande.
(2) Minderjährige sind von der Teilnahme am C21-Partnerprogramm ausgeschlossen

§ 3 Anmeldung
(1) Jeder Partner hat sich bei C21 durch eine Anmeldung zu registrieren. Der Partner hat C21 bei Änderungen dieser Angaben unverzüglich zu informieren. Unrichtige Angaben berechtigen C21 zur sofortigen Kündigung.

§ 4 Webmasterprogramme / Angebote
(1) Die Teilnahme am C21-Partnerprogramm ist kostenfrei.
(2) C21 ermöglicht dem Partner die Teilnahme an:

  • PAY-PER-SALE (PPS): Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner Website erwirbt der Partner durch die Vermittlung des Verkaufs einer Dienstleistung von C21 Anspruch auf Zahlung einer Provision.

  • MULTI-LEVEL-MARKETING (MLM): Werden vom Partner weitere Partner für das Webmasterprogramm von C21 geworben, erwirbt der werbende Partner einen prozentualen Anspruch an den Vergütungen und Provision des geworbenen Partners.

(3) Die zur Teilnahme an einem Webmasterprogramm erforderlichen HTML-Codes sowie das notwendige Werbematerial  stellt C21 dem Partner zur Verfügung. Änderungen an diesen HTML-Codes dürfen nur nach Absprache mit C21 durchgeführt werden.
(4) C21 stellt dem Partner Echtzeitstatistiken, den aktuellen Kontostand, vorhandene MLM-Ebenen  und die Benutzerdaten zur Verfügung. C21 erlaubt dem Partner durch Zugriff auf seinen Server, diese Daten abzurufen. Eine Zusendung dieser Informationen an den Partner erfolgt nicht.

§ 5 Regeln für das Webmasterprogramm
(1) C21 bearbeitet die Bewerbung zur Teilnahme des Partners an dem Webmasterprogramm. Entscheidet sich C21 den Partner für das Webmasterprogramm zuzulassen bzw. ihn abzulehnen, wird dies dem Partner via E-Mail mitgeteilt.
(2) C21 ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Partners für das Webmasterprogramm ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen C21 seitens des Partners entsteht hierdurch nicht.
(3) Der Partner kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website einen Hyperlink in Form eines Werbebanners oder Textlinks auf die Website von C21 setzen. Auf die Art und die Platzierung dieses Links kann C21 nur durch besondere Vereinbarung direkt mit dem Partner Einfluss nehmen.
(4) Dem Partner ist bekannt, dass C21 jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung des Hyperlinks zur Website von C21 zu widersprechen. In diesem Fall wird die Kündigung der Vertragsbeziehung zwischen C21 und dem Partner ausgesprochen. C21 wird diese Kündigung dem Partner mitteilen. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und C21 erlischt dadurch. Der Partner erhält ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen und Provisionen mehr seitens C21.

§ 6 Abrechnungsgrundlagen / Vergütung
Provisionen für das PAY-PER-SALE (PPS) Programm:

(1) Vermittelte Transaktionen werden durch ein Cookie und durch die IP-Adresse (falls Cookie nicht zulässig) erfasst und im Onlinesystem protokolliert. Sales werden erst nach Freigabe durch C21 verprovisioniert. Eine Freigabe erfolgt nur dann, wenn der Mitgliedsbeitrag bei C21 ohne Möglichkeit der Rückforderung eingegangen ist. Kommt ein Kunde von C21 seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, wird der dementsprechende Sale gelöscht.
(2) C21 bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von falschen, geänderten, oder auf andere Weise ungültigen Anmeldungen, Provisionsgutschriften im Onlinesystem bis zu vier Wochen nach Freigabe zu korrigieren bzw. komplett zu stornieren.
(3) Gegenüber neu akzeptierten Partnern ist eine Verringerung der Provision erstmals 30 Tage nach Beginn des Vertrages zulässig und wirksam. Dies gilt auch für den Fall, das vor Ablauf der 30 Tage die Provision der Partner generell gesenkt worden ist. C21 informiert den Partner von der Änderung der Provision durch die Veröffentlichung im Onlinesystem.

Vergütung für das MULTI-LEVEL-MARKETING (MLM) Programm:
(4) Unter Berücksichtigung der Abrechnungsgrundlagen für das PAY-PER-SALE (PPS) Programm wird dem werbenden Partner ein vorgegebener Prozentsatz an der entstandenen Vergütung/Provision eines geworbenen Webmasters gutgeschrieben. Entsprechend dem Prinzip des Vertriebsweges "Multi-Level-Marketing" erhält der werbende Partner eine prozentuale Beteiligung vom geworbenen Partner. Siehe Skizze:

Partner 0 (werbender Partner)
  |
  |- Partner 1 (von Partner 0 geworben)
  |- Partner 2 (von Partner 0 geworben)
  |- Partner 3 (von Partner 0 geworben)  ...

Nun kommt ein Kunde über die Werbung auf der Seite von Partner 1 und wird bezahlendes Mitglied. Dann erhält der Partner 1 die PAY-PER-SALE-(PPS)-Provision. Zusätzlich erhält der Partner 0 die MULTI-LEVEL-MARKETING-(MLM)-Provision, da dieser ja den Partner 1 geworben hat.

Abrechnungsmodus:
(5) C21 erststellt monatlich automatisch eine Abrechnung. Die Auszahlung eines Provisionsguthaben erfolgt zum Ende des jeweiligen Folgemonats per Überweisung.
(6) Die Auszahlung erfolgt im Falle der deutschen Umsatzsteuerpflicht des Partners zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Der Partner ist verpflichtet, C21 über eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht unverzüglich mit einem Nachweis des zuständigen Finanzamtes zu informieren. Sollte kein Nachweis zum Zeitpunkt der Abrechnung vorliegen, wird grundsätzlich die Umsatzsteuer einbehalten und abgeführt, eine nachträgliche Verrechnung ist aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich.
(7) Sofern das Monatsguthaben EUR 25,-- nicht überschreitet und sich nicht aus mindestens zwei Verkäufe zusammen setzt, findet die Auszahlung zusammen mit der Auszahlung des Folgemonats statt. Eine Verzinsung findet nicht statt. Bei vorzeitiger Kündigung des Partners verfällt das Guthaben zugunsten C21, wenn die zu leistende Auszahlung EUR 25,-- nicht überschreitet, ansonsten erfolgt die Auszahlung mit der folgenden Abrechnung.

Zahlungsanspruch:

(8) Dem Partner steht ein Zahlungsanspruch gemäß der von ihm mit C21 geschlossenen Vereinbarungen gegenüber C21 zu.

§ 7 Werbematerialien
(1) Dem Partner werden von C21 kostenlose Werbematerialien in Form von Grafiken, Texten und ggf.  Scripten zur Verfügung gestellt. Diese dürfen ausschließlich für die Bewerbung von dem für diese Anmeldung geltenden Webprojekt verwendet werden. Die Benutzung der Werbematerialien auch in abgewandelter Form ist untersagt, sofern sie nicht zur Bewerbung von C21 Webprojekten dienen.

§ 8 Verfügbarkeit
(1) C21 wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das Onlinesystem 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich, oder durch Dritte, nicht mit C21 verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Onlinesystem gleichwohl ausfallen, wird sich C21 im Rahmen seiner Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen.
(2) C21 ist für vorsätzliche Angriffe Dritter (Hacker, Computerviren, DoS-Angriffe u.ä.) auf seine Server und auf das Internet nicht verantwortlich.

§ 9 Laufzeit / Kündigung
(1) Der Vertrag zwischen C21 und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für das Webmasterprogramm von C21 angenommen, und die Zugangsdaten für das Webmasterprogramm dem Partner mitgeteilt wurden.
(2) Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich, ohne Angabe des Grundes, gekündigt werden. Die Kündigung wird nach 3 Arbeitstage wirksam. Ein vorhandenes Guthaben wird, soweit ein Anspruch darauf besteht, ausgezahlt. Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtliche Hyperlinks des Webmasterprogramms von seiner Website zu entfernen.
(3) Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, auch wenn der Partner den jeweiligen Hyperlink nicht von seiner Website entfernt hat.

§ 10 Pflichten / Verantwortung des Partners
(1) Der Partner verpflichtet sich seine Einkünfte nach den Gesetzen seines Landes den jeweiligen Steuerbehörden zu melden und entsprechend zu versteuern.
(2) Der Partner ist für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Webseite selbst verantwortlich. Dies gilt auch für sämtliches Material, das auf seiner Webseite erscheint.
(3) Der Partner verpflichtet sich, seine Seiteninhalte entsprechend der gültigen Gesetzgebung des jeweiligen Landes zu gestalten und diese zu befolgen. Insbesondere garantiert der Partner, dass er keine illegalen Inhalte wie Kinder- oder Tierpornografie, Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen etc. anbietet. Ebenso ist die Nettikette zu beachten.
(4) Der Partner stellt sicher, dass das auf seiner Webseite präsentierte Material keine Nacktaufnahmen von Minderjährigen unter 18 zeigt.
(5) Der Partner stellt ferner sicher, dass das auf seiner Webseite dargestellte Material keine Rechte Dritter verletzt (einschließlich z.B. Urheber- und Warenzeichenrechte, Markenschutzrechte, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere Rechte) und weder beleidigend oder verleumderisch noch in einer anderen Weise rechtswidrig ist.
(6) Insbesondere verpflichtet sich der Partner, die Privatsphäre Dritter zu beachten, keine unaufgeforderten Massensendungen sowie keine unerbetene Werbung zu verbreiten (z.B. Spam-Mail, Massen-Popups). Dies gilt sowohl für das eigene Angebot als auch für Angebote Dritter.
(7) Darüber hinaus wird der Partner sicherstellen, dass auf Grund des auf seiner Webseite dargestellten Materials keinerlei Verwechslung oder Verwechslungsgefahr mit C21 entsteht. Das Impressum muss eindeutig den Inhaber der Domain entsprechend der Impressumspflicht kennzeichnen.
(8) Bei einem Verstoß ist C21 berechtigt, den Account des betreffenden Partners sofort zu sperren. Der Partner verliert in diesem Fall sämtliche Ansprüche auf Auszahlung der Provisionen. C21 behält sich ferner das Recht vor, Strafanzeige zu erstatten und Schadenersatz geltend zu machen.
(9) Der Partner stellt C21  von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaig bestehenden Persönlichkeitsrechten, Kennzeichen-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmuster-, Patent-, Urheber- und anderen Immaterialgüterrechten oder allgemein wegen Verletzung des geltenden Rechts durch den Partner stellen. Die C21 diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und -verfolgung gegenüber den Dritten gehen zu Lasten des Partners. Außerdem ist der Partner verpflichtet, bei der Verteidigung gegen solche Ansprüche C21 durch Abgabe von Erklärungen und Informationen zu unterstützen.

§ 11 Haftung
(1) C21 haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) C21 schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von C21. Sofern C21 fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Ansprüche auf Ersatz eines Vermögensschadens sind von vorneherein ausgeschlossen.
(3) Soweit sich vorstehend nicht anderes ergibt, ist die Haftung von C21 (z.B. für entgangenen Gewinn, den Verlust von Daten oder Unterbrechungen oder Fehler im Betrieb der Website des Partners) im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.

§ 12 Änderungen der AGB
(1) Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche angekündigt. Sie werden allen Beteiligten über das Onlinesystem zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) C21 verpflichtet sich, die Bestimmungen allen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solche hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Sitz der Gesellschaft.

§ 15 Salvatorische Klausel
(1) Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtssprechung ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

   

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